Elternarbeit

Schulgremien

Liebe Eltern!

Als Elternteil stellt man sich, gerade wenn man sein Kind frisch eingeschult hat, die Frage: „Welche Aufgaben hat ein Elternvertreter? Wer oder was ist eigentlich die Gesamtelternvertretung (GEV)?“. Hiermit möchten wir einen kleinen Überblick über die Gremien geben, in denen man beispielsweise als Elternvertreter der Klasse bzw. der Schule tätig sein kann.

Detaillierte Informationen über die hier beschriebenen Schulgremien finden sie im Berliner Schulgesetz.

Elternvertreter (EV)

Elternsprecher sind das Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Gewählt werden die Elternsprecher wenige Wochen nach Schuljahresbeginn. Der Klassenlehrer lädt zum ersten Elternabend des Schuljahres ein und die Eltern wählen zwei Vertreter aus ihrer Mitte. Die gewählten Elternvertreter bereiten zukünftige Elternabende vor und laden zu ihnen ein, sie wirken in der Gesamtelternvertretung  mit und treten generell als Vermittler zwischen den Eltern und der Schule auf. Das Amt des Elternsprechers wird in der Regel für ein Schuljahr ausgeübt. Sie bleiben also bis zur Neuwahl der Gesamtelternvertretung am Beginn des nächsten Schuljahres im Amt.

Elternsprecher…

  • sind das Sprachrohr der Kinder und Eltern
  • vertreten Interessen der Kinder und Eltern und tragen so zu deren Verwirklichung bei
  • beraten über Vorschläge und Wünsche der Eltern und leiten diese weiter
  • leiten Informationen zwischen Lehrerinnen und Eltern weiter
  • sind Mittler zwischen Elternschaft und LehrerInnen mit dem Ziel der gegenseitigen Unterstützung und des Gedankenaustauschs
  • können helfen, Interessen der Schule gegenüber Behörden zu vertreten
  • vermitteln bei Klassen- oder Schulproblemen, laden zu Gesprächen ein
  • unterstützen die LehrerInnen bei der Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen, Projekten, Exkursionen, Klassenfahrten, Festen
  • unterstützen die LehrerInnen bei der Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür, Webseite, Zeitungsartikel, …)
  • leiten anfallende Aufgaben an die Eltern weiter und verteilen sie
  • können durch Zusammenarbeit mit der Schule helfen, gesteckte Ziele zu erreichen

Schulkonferenz (SK)

Schulkonferenz (SK) – ab §75 BlnSchulG

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal.

Die Schulkonferenz berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Sie kann gegenüber den anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben; die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden.

Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind:

  • die Schulleiterin oder der Schulleiter,
  • vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreterinnen oder Vertreter,
  • vier von der Gesamtschülervertretung gewählte Schülerinnen oder Schüler ab Jahrgangsstufe 7 (Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an.),
  • vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte und
  • eine von den Mitgliedern nach den Nummer 1 bis 4 vorgeschlagene und gewählte, der Schule nicht angehörende Person, die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützen soll.

Die in die Schulkonferenz zu wählenden Mitglieder werden innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr für zwei Jahre gewählt.

Die Schulkonferenz entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln u. a. über:

  • die Verteilung und Verwendung von Personal- und Sachmitteln
  • das Schulprogramm
  • das Evaluationsprogramm der Schule
  • die Abweichungen von der Stundentafel
  • Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde

Die Schulkonferenz entscheidet mit einfacher Mehrheit u. a. über:

  • den täglichen Unterrichtsbeginn, die Stellung eines Antrags auf Einrichtung von Ganztagsangeboten und Einrichtung als Ganztagsschule,
  • die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,
  • Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen,
  • Grundsätze der Schülerfahrten und Wandertage sowie über Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften
  • Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung z.B. Handynutzung in der Schule)

Bezirkselternausschuss

In jedem Bezirk wird ein Bezirkselternausschuss (BEA Marzahn-Hellersdorf) gebildet. Der Bezirkselternausschuss dient der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. Dem Bezirkselternausschuss gehören die von den Gesamtelternvertretungen gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen im Bezirk an.

Der Bezirkselternausschuss wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder:

  • eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,
  • zwölf Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat,
  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Landeselternausschuss und
  • eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Landesschulbeirat.

Gesamtelternvertretung (GEV)

Gesamtelternvertretung (GEV) – §90 BlnSchulG

Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Gesamtelternvertretung.

Die Gesamtelternvertretung vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule. Die Gesamtelternvertretung kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt die Gesamtelternvertretung mindestens dreimal im Schuljahr ein.

Die Gesamtelternvertretung wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder:

  • eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreter/-innen
  • vier Mitglieder der Schulkonferenz,
  • zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,
  • je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung und
  • je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler an der Schule

Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK)

An jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gebildet. Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität.

Zwei Elternvertreter/-innen werden durch die Gesamtelternvertretung als beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz gewählt.

  • Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte sowie die pädagogische und fachliche Kooperation mit anderen, insbesondere den benachbarten Schulen. Sie wählt aus ihrer Mitte
  • ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz,
  • zwei Mitglieder für den Bezirkslehrerausschuss oder den Lehrerausschuss Berufliche Schulen,
  • bis zu vier Mitglieder in die erweiterte Schulleitung und
  • je zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Gesamtschülervertretung und die Gesamtelternvertretung.

Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte tritt mindestens dreimal im Jahr auf Einladung der Schulleiterin oder des Schulleiters zusammen.

Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte entscheidet mit einfacher Mehrheit u. a. über:

  • Vorschläge für das Schulprogramm sowie die fachliche und pädagogische Entwicklung und innere Organisation der Schule,
  • Grundsätze für die Koordinierung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung, der Unterrichtsmethoden sowie für die Lernerfolgskontrollen und anderen pädagogischen Beurteilungen,
  • Grundsätze für Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten
  • die Qualitätsstandards von verbindlichen grundsätzlichen Unterrichtsinhalten im Rahmen der schulischen Selbstgestaltungsmöglichkeiten sowie die Instrumente zur Evaluation und Sicherung der Qualität ihrer fachlichen und pädagogischen Arbeit,
  • Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien sowie die Auswahl von Lern- und Lehrmitteln,
  • Grundsätze der Verteilung der Lehrerstunden aus dem Gesamtstundenpool,
  • Grundsätze der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals an der Schule

Landeselternausschuss (LEA)

Auf der Ebene der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ein Landeselternausschuss gebildet. Er dient der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber der Senatsverwaltung sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.

Der Landeselternausschuss besteht aus den in den Bezirkselternausschüssen gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Ferner gehören dem Landeselternausschuss von den Elternsprecher/-innen, die Mitglieder der Bezirksschulbeiräte sind, zwei Vertreterinnen oder Vertreter mit beratender Stimme an.

Die stimmberechtigten Mitglieder eines jeden Landesausschusses wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.